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   VG Hamburg, 02.04.2001 - 7 VG 1186/2001   

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https://dejure.org/2001,22859
VG Hamburg, 02.04.2001 - 7 VG 1186/2001 (https://dejure.org/2001,22859)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2001 - 7 VG 1186/2001 (https://dejure.org/2001,22859)
VG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2001 - 7 VG 1186/2001 (https://dejure.org/2001,22859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    Keine vorherige Einsichtnahme in das auf einem Büchertisch ausliegenden Informationsmaterial bei der Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus VG Hamburg, 02.04.2001 - 7 VG 1186/01
    In ihrer Entscheidung hätte die Antragsgegnerin die aus dem Aufbau des Informationsstandes sich ergebenden Beeinträchtigungen des Verkehrs in der ...straße mit einer möglichen Einschränkung der grundgesetzlich gewährleisteten Ausübung der Meinungsäußerungs- und Meinungsverbreitungsfreiheit abwägen müssen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Oktober 1991 - 1 BvR 1377791 -, NVwZ 1992, 53 f., zu § 19 HmbWegeG).

    Diese Vorschrift ist verfassungsrechtlich bedenklich, da sie der Ausübung von Grundrechten durch Gesetz ein Genehmigungsverfahren vorschreibt, ohne dass aus diesem Gesetz ergibt, von welchen Voraussetzungen die Erteilung der Genehmigung abhängt oder aus welchen Gründen die Genehmigung versagt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 18. Oktober 1991, a.a.O.).

    In verfassungskonformer Auslegung ist § 19 Abs. 1 Satz 3 HmbWegeG deshalb so auszulegen, dass die Gestattung von Betätigungen der Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten, nicht in das freie Ermessen der Antragsgegnerin gestellt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 18. Oktober 1991, a.a.O.).

    Ob der Antragstellerin letztlich in einem möglichen Hauptsacheverfahren ( vgl. § 123 Abs. 3 i.V.m. § 926 Abs. 1 ZPO) ein Anspruch auf Erteilung einer förmlichen Erlaubnis oder aber nur auf Duldung eines solchen Informationstandes zuzusprechen wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Oktober 1991, a.a.O.), kann hier offen bleiben, da es für das hier zu entscheidende Eilverfahren sachlich auf das gleiche Ergebnis hinausläuft.

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus VG Hamburg, 02.04.2001 - 7 VG 1186/01
    Dies käme einer mit den Grundrechtsgarantien aus Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GG nicht zu vereinbarenden "Vorzensur" gleich, die Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG grundsätzlich und ohne Ausnahme verbietet (BVerfG, Beschl. v. 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 -, ES 33, 52, 71; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 17. Aufl. Rdnr. 397).

    Soweit die Wegebehörde befürchtet, dass die Antragstellerin eine ihr erteilte Sondernutzungserlaubnis zu presserechtswidrigen Handlungen nutzen könnte, so ist sie gehalten, mögliche presserechtliche Verstöße - sollten sie denn vorliegen - durch die dafür zuständigen Behörden (Ordnungsämter, Polizei, Staatsanwaltschaft) im Wege einer zulässigen "Nachzensur" verfolgen zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 25. April 1972, a.a.O., S. 72; vgl. auch: VGH Kassel, a.a.O.).

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